Re: Endlich M22 - Besitzer!
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Geschrieben von Marko am 21. November 2008 08:18:24:
Als Antwort auf: Re: Endlich M22 - Besitzer! geschrieben von Jürgen am 20. November 2008 19:52:19:
@Jens
Ich weiss, dass man hier nicht auf jedes Problem eine Antwort finden kann.
Ich bin so hartnäckig, weil mir mein TÜV-Spezi (bzw, DEKRA) gesagt hat, dass es für ihn einfacher ist, meinem M22 so zu deklarieren, wie ich es gern hätte, wenn er eine Kopie von einem Brief, oder ABE mit 6 km/h Eintragung hat.
Dieser wird im Übrigen nur im Dorf bewegt.Das Getriebe wäre dann auch gesperrt, wenn er mit 6km/h eingetragen ist.
Krumme Sachen mach ich nicht.Ist eine reine Arbeitsmaschiene, auch nach der Restaurierung.Allerdings muss ich zugeben, dass ich über das Ablasten noch garnicht nachgedacht habe...
Mal schauen.Gruss
>Aber da müssen auch einige Bedingungen der Verkehrsicherheit erfüllt werden, und man muß eine Berechtigung zum Führen im öffentlichem Straßenverkehr vorweisen können, (Stablerschein, Bescheinigung zum führen von Erdbaumaschinen usw. vom Tüv. der Führerschein alleine reicht nicht).
>Das gilt nur für 20 km/h...bei 6 km/h braucht man keine bescheinigungen.
>Das Fahrzeug muss nur Verkehrstüchtig sein, und dei 6 km/h abnahme sowie eine versicherung (private haftpflicht) haben.
>Das weiss ich aus erfahrung.
- Re: Endlich M22 - Besitzer! Jens M. 21.11.2008 10:53 (1)
- Re: Endlich M22 - Besitzer! Marko 25.11.2008 09:52 (0)
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