Re: Fahrerhaus


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Geschrieben von Jens am 30. März 2006 21:31:48:

Als Antwort auf: Re: Fahrerhaus geschrieben von Fabian am 29. März 2006 21:42:09:

Hallo
Also ohne Fahrgestellnummer geht gar nichts, denn Du brauchst die Freigabe aus Flensburg,sonst bekommst Du kein Gutachten vom Tüv und somit keinen neuen Brief.
Die Interesiert der letzte Halter nicht, denn die Daten werden nur noch eineinhalb Jahre gespeichert.
Die Zulassungsstelle will auch nur einen Besitznachweis, wenn die den Kaufvertrag vom Schrotthändler akzeptieren, hast Du Glück.
Kommt eben auf Beamten an.
MfG Jens




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