*ichauchwasweiß*


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Geschrieben von Heike am 31. Juli 2008 19:36:08:

Als Antwort auf: Re: Geschwindigkeitsaufkleber-Schild geschrieben von Guido am 31. Juli 2008 18:23:10:

Halloho:-)

§58 Abs. 5
Die Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden.

*denjensinschutznehm*

LG von der lieben Heike



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