Re: Genau so. Nix mit Multicarkennzeichen


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Geschrieben von peter l am 13. Mai 2008 10:35:58:

Als Antwort auf: Re: Genau so. Nix mit Multicarkennzeichen geschrieben von Jens M. am 13. Mai 2008 09:38:35:

Genau das habe ich gemeint. Die Anhänger müssen Tüv, Versichert und sogar versteuert werden. In der Landwirtschaft Kräht kein Hahn danach. Aber egal, ich brauche für meinen Multicar eh kein Anhänger. Und mein Holzanhänger ist auch zu schwer für den Multicar. Dafür habe ich meinen Fendt.
Gruß Peter L


>Hallo Peter
>Wie jetzt? Normalerweise darf man die 25 Kmh Anhänger garnicht an den Multicar anhängen.Da sie für den M25 nicht geeignet sind(Sie fallen bei zu schneller Fahrt um, bzw. die Auflaufbremse ist nicht für Geschwindigkeiten über 20Kmh ausgelegt(Nur auf der Vorderachse).
>Laut KTA-Bericht, ist es verboten, an den M25 auflaufgebremste Anhänger mit Bremse auf einer Achse mitzuführen.Das wurde in machen Briefen auch so vermerkt.
>Es dürfen nur gebremste Anhänger mit Vierradbremse mitgeführt werden.
>Also die neueren Varianten.
>Bei den Pkwanhängern gibt es heutzutage keine Probleme mit den Beamten, wenn die Anhängelast nicht überschritten wird.
>Bei den Zugmaschinen bekommt der Anhänger das gleiche Kennzeichen und die 25.
>Aber das weißt Du sicher selber, da Du ja auch einen Traktor hast.
>MfG Jens





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