6 km/h und 25 km/h


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Geschrieben von Jürgen am 16. Dezember 2007 16:45:54:

Das habe ich auf meine frage nach 6 kmh abnahme bekommen

Sehr geehrter Herr Rxxxxl,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Aufgrund verschiedener Gerichtsurteile von Verwaltungsgerichten haben uns die Verkehrministerien der Bundesländer angewiesen, keine Begutachtungen von Drosselungen von handelsüblichen Pkw und Lkw auf eine Höchstgeschwindigkeit von 6 oder 25 km/h mehr vorzunehmen.

Ihr Vorhaben ist daher leider nicht umsetzbar.

Mit freundlichen Grüßen

Bert Kxxxxxxl

TÜV NORD Mobilität
www.tuev-nord.de




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