Re: Anhängemaul


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Geschrieben von Jürgen B. am 07. Dezember 2012 19:16:37:

Als Antwort auf: Anhängemaul geschrieben von Martin und Götz am 07. Dezember 2012 18:27:05:

Hallo Martin,
die Fahrzeugpapiere, die ich bisher gesehen habe, hatten die Maulkupplung serienmäßig eingetragen. Es ist die Kupplung BK63 A103. Da steht normalerweise eine Anhängelast von 2400kg gebremst drin. Wenn das bei Dir so ist, dann schau, dass Du so ein Teil bekommst. Achte darauf, dass das Typenschild dran ist. Dann dranschrauben und fertig. War dann selbstverständlich Erstausrüstung.
Wenn diese Kupplung nicht eingetragen ist, musst Du das Gespräch mit dem Kfz-Sachverständigen (TÜV, Dekra) suchen. Hilfreich ist Dir dabei eine Kopie von den Fahrzeugpapieren eines baugleichen Fahrzeuges, bei dem die Kupplung ab Werk drin stand. Auch kann Dir das KTA-Blatt vom M25 bei den Verhandlungen helfen. Da steht die BK63 A103 als Erstausstattung drin. Falls Du das KTA-Blatt brauchst, melde Dich nochmal. Kann ich Dir als Kopie per Mail zukommen lassen.
Nach der TÜV-Abnahme bekommst Du einen Abnahmebescheinigung. Diese musst Du mit der Zulassungsbescheinigung II (alt: Kfz-Schein) mitführen.
Grüße
Jürgen



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