Re: :-((((


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Geschrieben von Guido am 04. November 2012 22:47:55:

Als Antwort auf: :-(((( geschrieben von Jens M. am 04. November 2012 19:06:49:


Hallo Jens,

der Spaß hört damit aber nicht auf. Schaut man sich Städtische Straßenreinigungssatzungen mal genauer an, stellt man sehr schnell fest, das der Anwohner
für die meisten komunalen Aufgaben finanziel gerade stehen muss. Also wenn du zum Beispiel in einer Straße der ersten Ordnung wohnst, muss dort der Räumdienst
fahren weil Straßen dieser Ordnung wichtig sind für Rettungskräfte usw. Soweit klar und auch logisch. Die Kosten aber holt sich die Stadt zu einem Prozentual
sehr hohen ANteil von den Anliegern zurück. Und dabei spielt es letztlich keine Rolle, ob der Räumdienst wirklich gefahren ist. Die Gebühr wird einfach fällig.
Sollten die vorhergesagten Pauschalen mal nicht reichen, kann der halbkomunale Räumdienst, bei uns hier zumeist der örtliche Entsorger, gern mal nachträglich
kräftig zu langen und sich Kosten erstatten lassen weil er zum Beispiel mehr Salz vrbraucht hat. Das geht ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung Rückwirkend.
Die Kosten werden auch wieder vom Anlieger zurück geholt ohne den vorher zu fragen. Der besondere Spaß entsteht dann aber, wenn auf den Kostenaufstellungen
die Räumung der öffentlich nutzbaren Fläche vor dem privatem Grundstück abgerechnet wird. Darin eingeschlossen ist die Straße und der Gehweg so vorhanden. Besonders
letzterer wird aber gar nicht bzw. nur in Ausnahmen überhaupt geräumt. Steht aber dennoch so in der Satzung und somit auf der Rechnung.

VG
Guido
der den Zinober schon länger miterlebt



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