Re: anmelden m22


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Geschrieben von TL am 07. August 2007 13:01:36:

Als Antwort auf: anmelden m22 geschrieben von multicarkapitän am 05. August 2007 07:55:21:

Hallo,

habe mich Anfang des Jahres mal mit dem Thema 6 km/h Zulassung beschäftigt. Ergebnis: Alles sehr unübersichtlich und verwirrend, da etliche Paragraphen aus der STVZO durch EG-Rechtlinien und Verordnungen ersetzt wurden. Mit max. 6 km/h kann hier jedenfalls nicht die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) gelten, da sie laut §1 erst bei mehr als 6 km/h Anwendung findet. Für die Ausrüstung und Kennzeichnung ist aber trotzdem die STVZO verbindlich (Beleuchtung, Bremsen, Geschwindigkeitsschild, etc.).

Zur vollständigen Verwirrung habe ich dann noch den TÜV-Onkel meines Vertrauens befragt, der dann sinngemäß gesagt hat: "Entweder Vollabnahme mit allem was dazu gehört, oder Begrenzung auf 6 km/h". Bei max. 6 km/h hat der TÜV mit dem Gerät nichts mehr zu schaffen. Es wird auch keine Bestätigung mehr ausgestellt, dass das Ding auch wirklich nur 6 km/h tuckert, oder etwa eine Betriebserlaubnis erteilt. Alles Haltersache! Versicherung dann über die private Haftpflicht.

Sicherlich gibt es hierzu noch etwa 3 Millarden Auslegungsvarianten der Hüter von Recht und Ordnung, sodass es auf den Einzelfall ankommen wird.




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