Re: Ballonreifen Original an MC zu DDR Zeiten


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Geschrieben von Jens M. am 05. Mai 2012 12:12:57:

Als Antwort auf: Ballonreifen Original an MC zu DDR Zeiten geschrieben von Enricocorrado am 05. Mai 2012 10:58:26:

Hallo
Naja der Futterverteiler, hatte 15" Balonreifen, aber die Teile, waren ja auch nicht für den öffentlichen Strassenverkehr gedacht, und gehören zur Gattung Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, und da sind die Regelungen wesentlich einfacher.
Bei nicht Kennzeichnungspflichtgen Arbeitsmaschinen, müssen An und Aufbaugeräte nicht extra eingetragen werden, und dürfen ohne spezielle Genehmigung mitgeführt werden, sie müssen nur Bauartgeprüft sein, Also eine "E-Zulassung haben.
Auch Anhänger dürfen Mitgewführt werden, wenn sie über das Zugfahrzeug versichert sind.

Ab 20 Kmh besteht eine Kennzeichnungspflicht und da gehr der deutsche Bürogratismus los.
MfG Jens



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