Nochmal was zu den Hydraulikfragen von vor kurzenm


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Geschrieben von trude17 am 27. Januar 2012 21:51:30:

Hi zusammen,

also ich war fleißig am mitlesen, hatte aber leider keine Zeit meinen Senf dazu zu geben.

Hier gings ja neulich um diverse Hydraulikaktoren am multi und deren ansteuerung.
Da kam es auch dazu das jemand gesagt hat, das wenn meherere Verbraucher mit diversen Drücken angeschlossen sind, zwingend Druckberenzungsventile verbaut werden müssen.
Doch das ist nicht ganz richtig und wenn man sich die Teile kaufen muss kauft man schnell was falsches.

Richtig ist ersteinmal das jeder Verbraucher nur mit dem Nenndruck beaufschlagt werden darf. Um einen Defekt der Pumpe und anderer Komponenten zu verhindern muss ZWINGEND in jeder Hydraulikanlage ein DruckBEGRENZUNGSventil verbaut werden.Diese öffnet bei zu hohem Pumpendruck(160bar beim M25).

Will man nun beispielsweise den Kippzylinder mit den 160 bar betreiben, aber noch einen Hydraulikmotor mit Nenndruck 120bar, darf man vor dem Motor KEIN Druckbegrenzungsventil einbauen, sondern mann muss ein DruckMINDERventil, oder auch Druckregelventil verbauen.

Der unterschied lieg im Detail.
dazu mal ein Bild

Das Linke Ventil ist das Druckbegrenzungsventil, das rechte das Druckminderventil.
Die ansteuerung erfolgt beim DBV vom P-Anschluss aus, also dem Druck vor dem Ventil.
Beim DMV vom A Anschluss, also von nach dem Ventil.

man sieht also, das der Druck nach dem DBV immer ca. 0bar ist
Beim DMV ist der eingestellte druck am Ausgang und der normale Betriebsdruck.

Also darf immer nur 1DBV pro Systemverwendet werden, da logischerweise das am niedrigsten eingestellte als erstes öffnet und dann der druck flöten geht.

So das wars. das soll jetzt auch nicht besserwisserisch oder so klingen aber ist halt ärgerlich wenn man da was verwechselt.

Grüße
Jan



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