Re: Multicar Anhänger ????


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Geschrieben von peter l am 23. Mai 2007 21:33:52:

Als Antwort auf: Re: Multicar Anhänger ???? geschrieben von Jens M. am 23. Mai 2007 18:22:52:

Also hierzu muß ich eine Ergänzung machen:
Mit dem Führerschein Klasse 3, bzw. B dürfen nur 1 Achsanhänger gefahren werden. Bei Tandem Anhänger darf der Achsabstand nicht mehr als 1 Meter betragen. Für den 2 Achsanhänger braucht mann den Führerschein Klasse 2 oder C.
Also, aufpassen wenn das ganze Verkehrstauglich sein soll.
Hierfür wäre die Umschreibung auf Landwirtschaftliche Zugmaschine bis 32 Kmh wieder ganz interessant. Denn da darf mann mit dem Führerschein Klasse 3 sogar 2 Anhänger fahren.
Gruß Peter


>Hallo
>An den M25 dürfen nur Zweiachsanhänger mit Bremse auf alle vier Räder im öffentlichen Strassenverkehr angehängt werden.
>Das heißt, die 22er Multicaranhänger darf man nicht anhängen.
>In manchen Papieren wurde das auch so eingetragen.
>Ungebremste Anhänger dürfen bis 8ooKg zul.Ges.gewicht angehängt werden.
>Mit dem alten 3er Führerschein bis 7,5 Tonnen, gibt es keine Probleme.
>Mit dem neuen Führeschein bis 3,5Tonnen dürfen max. nur 750Kg zul.Ges.gew. angehängt werden.( Natürlich muß der Multicar dann auf unter 3,5 T abgelastet sein.
>Aber da gibt es ja noch extra die Anhängerprüfung zum 3,5T Führerschein, damit darf man auch wieder zB. am M25.1 4X4 2400Kg anhängen.
>MfG Jens





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