Re: Drehleiter wie zugelassen
Multicarforum
Geschrieben von Jens M. am 25. Dezember 2011 08:20:07:
Als Antwort auf: Drehleiter wie zugelassen geschrieben von Reiner am 25. Dezember 2011 07:25:45:
Hallo
Ich hatte "habe" einen Drehleiteraufbau.
Das Grundfahrzeug hat hier im Forum einen neuen Besitzer gefunden, jedoch die Leiter habe ich noch.
Der M25 war als selbstfahrende Arbeitsmaschine Steigleiter eingetragen.
Was einem Privat aber keinen Nutzen bringt, da die Steuerbefreiung vom Finanzamt privat nicht anerkannt wird.
Es sei denn man ist privater Wildvögelnistkastenreiniger oder so.
Gewerblich,macht das mit der Arbeitsmaschine schon Sinn, selbstfahrende Arbeitsmaschinen von der Umweltplakettenpflicht ausgenommen sind, bzw. automatisch die grüne Plakette bekommen.
Sehe bei der Neuzulassung zu, das Du wieder LKW-Wechselaufbau eingetragen bekommst, das ist das beste was man für den mc eintragen kann, da man so einigem Ärger mit unwissenden Behördensesselpupsern oder übereifrigen Beamten in blau-weiß aus dem Weg gehen kann.
die 990Kg. solltest Du auch beibehalten, da reine Drehleiterfahrzeuge nur eine Nutzlast von 500kg haben.
Mit 990Kg Nutzlast fällst Du unter die 3500Kg Klasse, was viele Vorteile bringt, Zb. alle 2 Jahre Tüv, günstige Versicherung, viele technische Auflagen beginnen erst ab 3500Kg, so zB musst Du eine Warnlampe dabei haben sonst bekommt er keinen Tüv usw.usw.
Wenn die einer Zulassung als Wechselaufbau nicht zustimmen, sondern ihn als Arbeitsmaschine eintragen wollen, breche die Zulasung ab und fahre nochmal zu Deiner Prüfstelle und lasse das vorher ändern, sonst bezahlst Du das alles doppelt und dreifach, da du vier Kennzeichen und dieZulassung zweimal bezahlen musst wenn das Finanzamz freundlich schreibt das Deine Steuerbefreiung abgeleht wird.
MfG Jens M.
Multicarforum