Re: @Hartmut Liedtke
Multicarforum
Geschrieben von Jens M. am 04. Dezember 2011 16:49:28:
Als Antwort auf: Re: @Hartmut Liedtke geschrieben von OPA am 04. Dezember 2011 14:19:40:
Hallo
Du hast den Ruhlaer M25 gekauft?Da waren doch Papiere dabei oder?
Die Bagger sind Originalaufbauten und "nach DDR KTA" durch den Einigungsvertrag von damals, nach wie vor zulässig.
Die genau Typnummer, habe ich jetzt nicht im Kopf, muß ich erst raussuchen, es gab den Tieflöffel, und Schalengreifer.
Beida Varianten haben eine andere Typnummer.
Es sollte kein Problem sein, den M25 als selbstfahrende Arbeitsmaschine zuzulassen, was Dir aber Privat keinen Vorteil bringt, ganz im Gegenteil, da Du mit Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen Auflagen zu erfüllen hast, bzw. vieles nicht darfst, zB gewerbliche Güter Grenzenlos transportieren usw. usw.
Da Du Privat nur in der Land und Fortswirtschaft und speziellen Gewerbebereichen wie zB Fischzucht usw. von der KFZ-Steuer befreit werden kannst, wenn Du einern Ersatzwirtschaftswert nachweisen kannst.Ich würde Dir empfehlen, den M25 auf Lkw mit Wechselaufbau zuzulassen.
So darfst Du alle KTA-zugelassenen Multicarwechselaufbauten ohne spezielle Eintragung mitführen.
In manchen Multicarbriefen, wurde das auch so eingetragen.
Dann mußt Du nur das KTA-Datenblatt mitführen. Das sollte man noch von Multicar bekommen."""Mitführen von KTA-zugelassen Aufbauten erlaubt""" oder so ähnlich.
MfG Jens M.
- Re: @Hartmut Liedtke OPA 05.12.2011 18:29 (1)
- Re: @Hartmut Liedtke Jens M. 05.12.2011 20:15 (0)
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