Re: Versicherung


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Geschrieben von Nobi am 22. April 2007 10:39:21:

Als Antwort auf: Re: Versicherung geschrieben von Stefan am 21. April 2007 22:06:10:

Hallo Bernd,
dem Finanzamt ist es egal, ob Du ihn ablastest oder nicht, für die zehlt nur das eingetragene Gesamtgewicht in der Zulassung. Im alten KFZ-Brief Nr. 15 in neuen F.2. Ablasten bringt nur was, wenn auch das Gesamtgewicht in der Zulassung reduziert wird z.B. 2700 kg. Eine Nutzlastbeschränkung auf 990 kg ohne Gesamtgewichtsänderung interessiert das FA nicht.
Gruß Norbert






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