Re: Gratulation


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Geschrieben von Jens M. am 18. Oktober 2011 07:48:30:

Als Antwort auf: Re: Gratulation geschrieben von Guido am 18. Oktober 2011 06:50:23:

Hallo Guido

Ja da hast Du recht, und ich habe mich natürlich auch darüber informiert.


Gewerblich ist über 3,5 Tonnen der Fahrtenschreiber pflicht, Privat erst ab 7,5 Tonnen.

In meinen Papieren steht:

"""Fz. nicht mit EG-Kontrollgerät, nichtgewerbliche Transporte bis 75Km möglich"""

Da ich ausschließlich Privat im 50 Km Bereich fahre, werde ich mich hüten einen Fahrtenschreiber einzubauen, denn wenn er drin ist, muß er auch genutzt werden.

Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen, müssen für Privatfahrten sogenante Urlaubskarten ausgefüllt werden, damit der Unternehmer einen Nachweiß über die gefahrenen Km vorweisen kann.

MfG Jens



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