Re: Zulassung Dieselameise


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Geschrieben von Klaus H. am 18. September 2011 11:58:30:

Als Antwort auf: Re: Zulassung Dieselameise geschrieben von Ulf aus Sachsen am 18. September 2011 10:39:47:

>Hallo,
>ne blos keine selbstfahrende Arbeitsmaschine draus machen. Weil wenn die Ameise eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist, dann darf diese auf der Straße keine Ladung bewegen. Sie darf also nur wie ein Dumper auf der Baustelle Güter transportieren, auf der Straße hat die Ladefläche blitzt blank zu sein! (Das sag einen natürlich niemand, außer du fragst beim Finanzamt nach).
>Achso natrülich muss eine selbstfahrende Arbeitsmaschine nach mit Halter (Name und Vorname) und Wohnort auf der linken Fahrzeugseite versehen sein (siehe Fahrzeugzulassungsverordnung §4 Abs. 4)
>Kurzes Fazit: Wer keien Güter auf der Straße transportieren will und muss für den ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine etwas. Wer aber doch mal Kies o.ä. holt, der sollte sich nach einere Regulären Zulassung (evtl. als Geräteträger) Gedanken machen.
>Gruß Ulf

Danke für die Info,darüber hat mann mich auch nicht informiert,werde Sie am Montag gleich mal zu Rede stellen!



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