Re: Gemeindefahrzeug.
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Geschrieben von Stephan Ben am 07. Februar 2011 19:06:38:
Als Antwort auf: Gemeindefahrzeug. geschrieben von Jens M. am 07. Februar 2011 16:03:34:
>Hallo Stephan B.
>Gemeindefahrzeuge, werden in der Regel öffentlich ausgeschrieben, bzw. in Zahlung genommen wenn ein neuer gekauft wird.
>Ist die reparierende Werkstatt ein Händler mit Werkstatt?.
>Wenn es so ist, wollen die mehr daran verdienen als er eigentlich wert ist.
>Am besten gehst Du wenn es Spruchreif wird, "das der M26 abgestoßen werden soll" zum Bürgermeister, in den kleineren Gemeinden entscheidet dann der Gemeinderat was gemacht wird, da kannst Du schon den Zuschlag bekommen, bevor eine Ausschreibung erfolgt, so kann man schon den einen oder anderen M26 günstig bekommen.
>In den Städten und größeren Gemeinden, wird es wohl nicht so einfach werden, da ja alles über fünf Ecken beantragt und genemigt werden muß. Die geben sie oft den Händlern zurück, da sind sie allen Ärger los.
>Gemeindefahrzeuge, dürfen nur noch zusätzlich mit Mwst. verkauft werden, das war früher nicht so.
>Also die Mwst. kommt auch noch auf den Kaufpreis drauf, beachte das wenn Du ein Gebot abgibst.
>MfG JensHallo
Danke für die vielen hinweise wo rauf ich achten muß
ich werde mich wieder melden wenn ich genaueres weiß es ist aber eine ziemlich kleine Gemeinde und ich habe schon ein Gemeinde Ratsmitglied der für mich auf passt und mir bescheid sagt ( mann kennt Ja alle Leute Beruflich )
Danke Stephan Ben
- Re: Gemeindefahrzeug. Jens M. 07.02.2011 20:53 (2)
- Re: Gemeindefahrzeug. Stephan Ben 08.02.2011 19:24 (1)
- Re: Gemeindefahrzeug. Jens M. 08.02.2011 19:35 (0)
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