Re: Mal anders


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Geschrieben von rüdiger brett am 12. November 2010 20:16:46:

Als Antwort auf: Mal anders geschrieben von Steffen am 12. November 2010 19:57:37:

>Hi!
>Also so schnell würde ich mich damit nicht abfinden, offenbar betrogen zu werden.
>Da würde ich Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um das abzuklären.
>Rede erstmal mit dem Verkäufer, ob er das Fahrzeug zurücknimmt.

Das Habe ich gerade getan. (Aber absolut ohne Hoffnung auf entgegenkommen) Der Vater betreibt eine Autowerkstatt der Sohn ist dort angestellt Verkauft wurde das Fahrzeug als Privatverkauf unter Ausschluß von Garantie und Sachmängelhaftung Bastlerfahrzeug)

>Die Frage ist jetzt, ob Du als Privatperson das Fahrzeug von einem Händler gekauft hast.
Ich bin Privatmann und gekauft vom Sohn des Autohauses als Privatperson http://www.autohaus-ludewig.com/impressum.html
>Wenn ja, hast Du sehr gute Karten,
>dass der Händler das Fahrzeug zurücknehmen muss, oder zumindest die Reparaturkosten übernehmen muss.
>So kättest Du die Karre zumindest wieder los, und Dein Geld zurück. Ob da im Kaufvertrag was von Gewährleistungsausschluss oder so steht, ist völlig egal.
>Das geht nur bei Privatverkauf, Kauf im Kundenauftrag, oder Verkauf für den Export.
>Diese Sache mit der offenbar manipulierten Öldruckanzeige nennt sich arglistige Täuschung oder Betrug,
>damit wirst du auch gegen Privatverkäufer vor jedem Gericht 95% Erfolgschanchen haben.
>Ziehe das durch!
>Grüße, E.



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