Re: @Jens - Beiblatt und AHK
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Geschrieben von Jürgen am 04. August 2010 18:38:53:
Als Antwort auf: Re: @Jens - Beiblatt und AHK geschrieben von GENSCHA am 03. August 2010 23:10:36:
Hallo GENSCHA,
soeben abgeschickt.
Soviel ich weiß, wird der Radkeil erst ab 4,0t zul.Ges.Gew. benötigt. Wäre daher zumindest für die HU entbehrlich.
Grüße
Jürgen>Hallo Jürgen!
>Da hatte ich mit den Papieren von meinem Vorgänger mehr Glück: er hatte auch schon die neue "Zulassungsbescheinigung Teil I" und dort waren beide AHK`s drin aufgeführt. Somit hatte ich heute beim TÜV keine Probleme. Zumindest nicht wegen einer AHK. Bei mir auf der Mängelliste waren unter anderem der fehlende 2. Hemmschuh (Vorlegekeil), einen hatte ich orginal am Kotflügel und nur der zweite fehlte... Weiterhin fehlte mir noch das Ergänzungsblatt was wohl immer mitzuführen ist (siehe Photo). Hat jemand sowas? Kann mir das jemand mal bitte zusenden?
>Danke & Gruß
>GENSCHA
>>Hallo Jens,
>>das Beiblatt habe ich soeben an Deine Emailadresse abgeschickt. Falls es nicht ankommen sollte, melde Dich bitte nochmal.
>>Nochmal zur AHK von gestern. Auf dem Typenschild der BK63 A103 ist keine E-Zulassung vermerkt. Ich bin daher sehr froh, dass ich mir den alten Kfz-Brief aufgehoben habe. Dort steht sie nämlich drin. Ich sehe sonst keine Möglichkeit nachzuweisen, dass die AHK an meinem Multi rechtens ist. In den neuen Papieren steht sie ja nicht mehr drin.
>>Schwierig ist das auch mit den Reifen, wegen denen Genscha gestern anfragte. In den neuen Papieren stehen bei mir nur die 185-er. Im alten Kfz-Brief stehen jedoch auch noch die 195-er.
>>Grüße
>>Jürgen
>18795158511280869829ZulassungsbescheinigungTeilI.jpg
- Re: @Jens - Beiblatt und AHK GENSCHA 04.08.2010 18:49 (0)
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