Re: @ Falko Frage!!!
Multicarforum
Geschrieben von Falko am 22. Juli 2010 17:31:00:
Als Antwort auf: @ Falko Frage!!! geschrieben von Jens M. am 21. Juli 2010 19:44:17:
Hallo Jens,
auch wenn es sich um ein Verschleissteil handelt hast du als Privatperson 2 Jahre Gewährleistung und als Gewerbetreibender 1 Jahr. Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Hersteller. Sprich wenn Sachs sagt du hast 3 Jahre dann hast du auch 3 Jahre. Aber es ist nun mal wie überall wenn es um die Kohle geht streuben sich alle. Es gibt Hersteller die Mitarbeiter danach bezahlen wie viele Garantieanträge sie abschmettern. Du musst nachweisen das die Kupplung vom Fachpersonal eingebaut wurden ist , Laufleistung, und und und.
Aber es kann ja durchaus sein das die Feder ein Schwachpunkt bei der Kupplung ist und dann muss F&S dafür gerade stehen.
Wenn aber ein Multicarfahrer im Winter nach 2 Wochen kommt mit einer verkohlten Kupp.Scheibe dann kann ich Dir aus dem FF sagen was der damit gemacht hat.2 Tonnen Salz geladen, Schiebeschild unten und los geht es. So was braucht man erst garnicht zum Hersteller einschicken. Und davon hatte ich diesen Winter reichlich.
- Re: @ Falko Frage!!! Jens M. 22.07.2010 18:21 (0)
Multicarforum