Re: Fahrzeugbrief
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Geschrieben von Mathze H. am 28. Juni 2010 14:58:48:
Als Antwort auf: Re: Fahrzeugbrief geschrieben von Harald am 28. Juni 2010 14:49:02:
Hmm,
Aber was gehen sollte
Das Fahrerhaus mittels Eizelabnahme nach § 21 der StvZo eintragen lassen
Und vom Sachverständigen ein neues Typenschild ausfüllen lassen für das FahrerhausGruß Mathze H.
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