Re: AU für multicar Baujahr vor 1977 nicht notwendig?


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Geschrieben von Jörg am 10. November 2006 19:34:49:

Als Antwort auf: AU für multicar Baujahr vor 1977 nicht notwendig? geschrieben von Klaus am 10. November 2006 18:56:08:

Hallo,
hatte ich mal im September geschrieben:

Hallo,
ich hab meinen nach Gutachten angemeldet. Eine AU wurde nicht verlangt.
Wikipedia schreibt:

Kraftfahrzeuge
Ausgenommen von der Pflicht zur Abgasuntersuchung sind (siehe § 47a Abs. 1 Satz 2 StVZO):

Kraftfahrzeuge mit

Dieselmotor bzw. Kompressionszündungsmotor, die mit weniger als vier Rädern oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h oder vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Hab aber auf die Schnelle nichts amtliches finden können ausser Du schaust mal
in die STVZO: siehe § 47a Abs. 1 Satz 2 StVZO

Gruß Jörg
>Hatte meinen multicar Baujahr 1975 in der Werkstatt,habe gleich TÜV und AU machen lassen,beim Abholen hat die AU-Plakette gefehlt.
>Der Werkstattmeister sagte mir,die AU ist für Dieselfahrzeuge die vor 1977 gebaut worden sind nicht vorgeschrieben.
>Den Paragraphen wußte er aber auch nicht.
>Den Mann vom TÜV habe ich auch nicht mehr erreicht,weiß jemand von euch was davon? Oder noch besser wo das steht?





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