Multicaranhänger


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Geschrieben von Jens M. am 12. Juni 2010 19:30:38:

Hallo
Da sich in letzter Zeit die Beiträge und E-Mails zum Thema Multicaranhänger häufen, mal etwas wichtiges zum Thema.
Es ist laut KBA-Bestimmung verboten, die M22er Anhänger am M24/M25 mitzuführen.
In manchen Papieren ist das eingetragen, in anderen wiederum nicht.
Aber grundsätzlich dürfen die M22er Anhänger im öffentlichem Straßenverkehr nicht mitgeführt werden.
Achtet bitte darauf, wenn ihr auf Anhängersuche geht.
Am besten ihr kauft euch einen guten gebremsten PKW- Anhänger, oder eben die Multicaranhänger der neueren Generation.
Ich habe meine M22er Anhänger verkauft, bzw. zu landwirtschaftlichen Anhängern umgebaut, da sie zum Holz fahren ungeeignet sind da sie sehr schnell umfallen.
MfG Jens



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