Re: Multicar M24 ohne AU?


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Geschrieben von Jörg am 25. September 2006 12:21:50:

Als Antwort auf: Multicar M24 ohne AU? geschrieben von Aysun am 25. September 2006 11:14:54:

Hallo,
ich hab meinen nach Gutachten angemeldet. Eine AU wurde nicht verlangt.
Wikipedia schreibt:

Kraftfahrzeuge
Ausgenommen von der Pflicht zur Abgasuntersuchung sind (siehe § 47a Abs. 1 Satz 2 StVZO):

Kraftfahrzeuge mit

Dieselmotor bzw. Kompressionszündungsmotor, die mit weniger als vier Rädern oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h oder vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Hab aber auf die Schnelle nichts amtliches finden können ausser Du schaust mal
in die STVZO: siehe § 47a Abs. 1 Satz 2 StVZO


Gruß Jörg


>War am Freitag bei der Zulassung und die haben natürlich die AU-Bescheinigung verlangt, die ich leider nicht beim Kauf mitbekommen habe. Habe den Verkäufer gefragt und der meinte es braucht keine AU-Bescheinigung. Multicar ist Bj 1975. Stimmt das ?





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