Re: Nicht Einfach irgend was!!! (Polizei)
Multicarforum
Geschrieben von Ulf aus Sachsen am 29. Dezember 2009 12:20:29:
Als Antwort auf: Re: Nicht Einfach irgend was!!! (Polizei) geschrieben von Sven B. am 29. Dezember 2009 09:05:42:
Ihr müstt unterscheiden,
soll der Arbeitsscheinwerfer während der Fahr auf öffentlicher Straße in Betrieb sein, muss es ein zugelassener Arbeitsscheinwerfer sein. Dieser muss dann noch Blendfrei für den nachfolgenden Verkehr, Seitenstraßenverkehr, ... angebracht werden.
Ist es ein reiner Arbeitsscheinwerfer der fernab der Straße benutzt wird (beispielsweise für den M25 Anbaubagger). Dann kann es jeglischer Scheinwerfer sein. Aber er darf nicht mit der Beleuchtung des Fahrzeuges geschalten werden.
Empfehlenswert ist trotzdem ein Arbeitsscheinwerfer zu nehmen. Die haben eine Streuscheibe mit lauter kleinen Rechtecken. Somit erleuchten die die gesamte Umgebung. Normale Nebel oder Hallogenscheinwerfer, machen hingengen nur ein Lichtband.Gruß Ulf
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