Re: Anhängerkupplung
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Geschrieben von Ulf aus Sachsen am 16. September 2009 20:18:09:
Als Antwort auf: Re: Anhängerkupplung geschrieben von Jens M. am 15. September 2009 20:29:03:
Ich kann Jens nur Zustimmen,
außerdem verweise ich mal auf §22a der STVZO und dort genau Absatz 6!
Wer immernoch denkt so einen Kugelkopfänhängekupplung mit 250€ wäre teuer, der sollte erstmal mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen reden, der euch nachher den Segen für die Konstruktion gibt. Das kann im Einzelfall richtig teuer sein, da ihr alleine die Genemigungskosten tragen müsst. Wenn ihr eine Standrdkupplung nehmt, werden diese Kosten durch 1000 oder mehr geteilt.Achso, wer mit einer nicht geprüften Kupplung erwischt wird, risikiert, dass der Multi mal Zwangsweise eingezogen wird, .....
Bauen darf man viel, aber es gibt Sachen die sind genehmigungspflichtig! Für alle selbstbauer ist deshalb der §22a von vorne bis hinten mal interessant.
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