Re: 6Km/h am M25 Wie geht das?


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Geschrieben von Jens M. am 28. August 2009 15:29:21:

Als Antwort auf: Re: 6Km/h am M25 Wie geht das? geschrieben von Eggerd am 27. August 2009 22:49:41:

Hallo Eggerd
Gutachten, haben nichts mit einer Tüvplakette zu tun.

Ein Gutachten ist PFLICHT, denn es muß eine Betriebserlaubnis erteilt werden, da es sich um eine technische Änderung handelt, wie bei jeder Änderung ohne Freigabe vom Hersteller ist eine Abnahme und Genemigung eines Sachverständigen nötig.(Sonst entfällt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz).
Die ganze Geschichte wird verplomt, damit man nicht einfach wieder auf 52Kmh umbauen kann.(Darf)
Auch Eigenbauten usw, benötigen eine Betriebserlaubnis nach §???
Auch 6Kmh Fahrzeuge müssen Versichert werden(das geht mit über die Private Haftplicht, muß aber extra beantragt werden).
Also genau prüfen was benötigt wird, denn wenn es erst zu einem Unfall oder Ähnlichen gekommen ist, gibt es richtig viele Punkte und die Sache wird sehr teuer, da niemand den Schaden übenimmt.
Bei Eigenbauanhängern, ist das schon etwas einfacher, die brauchen zwar auch eine Betriebserlaubnis, aber werden über das Zugfahrzeug mit versichert.
Bei originalanhängern gibt es bis 25Kmh garkeine Probleme, denn mit dem Typenschild wurde irgendwann eine Betriebserlaubnis erteilt.
MfG Jens



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