Re: Multicar Newbie


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Geschrieben von Eggerd am 28. Juli 2009 23:58:12:

Als Antwort auf: Re: Multicar Newbie geschrieben von sagembox am 28. Juli 2009 12:27:09:

Hallo Markus

-Laut §3 Fahrzeugzulassungsverordnung sind folgende Anhänger von dem
-Zulassungsverfahren ausgenommen:

-1.
-Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land-
-oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht
-mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
-mitgeführt werden...

Vollkommen richtig.
Die Zulassungsbefreiung gilt also nur für Anhänger hinter Zugmaschinen LOF. Das ist der Multicar aber nicht. Dazu müßte in der Multicarzulassung die Schlüsselnummer 8700 eingetragen sein. Das haben hier im Forum nur die wenigsten hinbekommen. Der Multicar hat schon seine Probleme als Zugmaschine LOF.
mfG Eggerd



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