Re: Holzspalter als Anhänger
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Geschrieben von berlin3321 am 08. Mai 2009 07:11:30:
Als Antwort auf: Re: Holzspalter als Anhänger geschrieben von peter l am 04. Mai 2009 21:57:11:
>Dann gibt es noch eine Abschleppachse die zum Abscvhleppen Defekter Autos genutzt wird. Die wird ohne Zulassung an die Autoanhängerkupplung gehängt?
Guten Morgen,dass mit der Abschleppachse ist so ´ne Sache. Offiziell gibt es die gar nicht, die darf nur zum Abschleppen (eines betriebsunfähigen Fzges) im Rahmen der Nothilfe verwendet werden. D.h; nur in die nächste Werkstatt.
Ansonsten braucht man eine Schleppgenehmigung und den Führerschein min C1, wenn nicht sogar CE, weil es sich um einen Zug mit mehr als 3 Achsen handelt. Ferner gelten beim Schleppen die ges. Anhängelasten, d.h. max 1,4 fache zul. G.G. des Zugfahrzeuges, während man beim Abschleppen mit ´nem Polo einen LT 50 abschleppen darf, weil: Nothilfe.
Eine Schleppgenehmigung ist meist nicht mehr zu bekommen, wenn man mit der Abschleppachse schleppen will.
Kritisch ist immer die Definition Abschleppen zu Schleppen.
MFG Berlin
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