Re: TÜV M25
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Geschrieben von Jens M am 07. April 2009 19:05:20:
Als Antwort auf: TÜV M25 geschrieben von CK am 07. April 2009 17:24:09:
Hallo
Wenn der M25 stillgelegt ist, brauchst Du beim Tüv keinen Verbandskasten, und auch kein Warndreieck.
Aber sobald er zugelassen ist, muß Du beides mitführen.
Zugmaschine:Arbeitsmaschine:
Eigentlich kein Problem, aber mit Vorsicht zu behandeln, denn eine Zugmaschine,darf nur eine begrenzte Ladefläche, und eine begrenzte Zuladung haben.
Was hast Du jetzt für eine Ladefläche drauf?
Wenn es ein normaler Kipperaufbau ist, würde ich ihn wieder als Lkw umschreiben lassen, denn sonst gibt es irgendwann Ärger mit den Behörden und dem Finanzamt.
Hast Du natürlich eine riesen Forstwinde, oder einen riesigen Ladekran drauf, sollte es keine Probleme geben.
Es ist möglich, das der M25 ursprünglich mal ein Sonderfahrzeug war.
Aber wie schon gesagt, gibt es Ärger, wird es auch richtig teuer, bis zum Verlust des Versicherungsschutzes.
MfG Jens
- Re: TÜV M25 CK 07.04.2009 20:23 (0)
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