Re: Evtl. Mullikauf
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Geschrieben von Dagobert am 16. Mai 2006 11:36:09:
Als Antwort auf: Re: Evtl. Mullikauf geschrieben von Jan am 16. Mai 2006 10:07:23:
Du kannst natürlich auch auf ein zul. Gesamtgewicht von 3,5t ablasten, würde ich dir aber nicht empfehlen, da die Versicherung extrem teuer ist (sollte bei meiner Vers. ca. 1.600,-€ Haftpflicht und 210,-€ Steuern im Jahr kosten) nach der Ablastung auf 990kg Nutzlast, konnte ich in der Versicherung auch meine freien Schadenfreiheitsrabat von 45% übernehmen und zahle jetzt ca.220,-€ Haftpflicht und ca. 170,-€ Steuern im Jahr (ohne Saisonkennzeichen). Bei H-Kennzeichen darfst du meines Wissen keine Ladung transportieren.
>>ca. 1,7t Leergewicht hat der 3 Seitenkipper mit Sperre & Kriechgang aber ohne Allrad. Höhe ca. 2,20m ohne Kennleuchten oder Arbeitscheinwefer.
>>Stefan
>Könnt ich also 1,7t leer + 1,8t Nutzlast ablasten lassen oder geht nur 990 kg Nutzlast?
>Wie siehts aus mit Steuern und Versicherung ?? Würde wahrscheinlich Saisonkennzeichen machen (04-10). Ach was mir gerade einfällt, wie sind eigentlich die bestimmungen für Historisch?? Also wegen H Kennzeichen ? Dürft ich dann noch Nutzlast drauf haben??
- Re: Evtl. Mullikauf Jan 16.5.2006 13:06 (4)
- Re: Evtl. Mullikauf Jens 16.5.2006 21:26 (3)
- Re: Evtl. Mullikauf Jan 21.5.2006 10:44 (2)
- Re: Evtl. Mullikauf Jens 21.5.2006 15:31 (1)
- Re: Evtl. Mullikauf Jan 21.5.2006 17:56 (0)
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