Re: Der mal wieder 160307527850


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Geschrieben von Jens M. am 20. Januar 2009 18:06:34:

Als Antwort auf: Re: Der mal wieder 160307527850 geschrieben von Norman am 20. Januar 2009 17:47:49:

Hallo
Das kann so garnicht stimmen was Du da schreibst.
Da könnte ja der Gerichtsvollzieher garnichts machen, wenn das Auto versteigert würde.und logischerweise der letzte Halter keinen Kauvvertrag ausfüllt.
Und wieviele Autos oder auch Multicar´s werden ohne Kaufvertrag verkauft.
Also verkaufe ich meinen Multicar, stecke das Geld ein und hohle ihn mir wieder da ich ja der letzte Halter bin.
Ne Ne Teil II ist nur der Fahrzeugschein, und der hat noch nie als Eigentumsnachweis ausgereicht.
Also mit dem Thema kenne ich mich bestens aus, in Flensburg reden die uns schon fast mit Du an:-))
Da wir mal eine Zeitlang nur Fahrzeuge ohne Papiere wieder zugelassen haben.
Und die letzten Besitzer und Kaufverträge haben uns da nur bedingt weitergeholfen, da die Daten aus DDR-Zeiten nicht gespeichert wurden.
Und heutzutage sind die letzten Halter nur noch 1,5Jahre gespeichert, und da geht das Rennen von vorn los.
Aber andere Bundesländer andere Sitten, aber in Thür. bist Du der Eigentümer wenn Du Teil I und Teil II vorlegen kannst, auch beim zulassen wird niemand einen Kaufvertrag verlangen, das war nur in DDR-Zeiten Vorschrift.
Aber wenn Du zu diesem Thema etwas offizielles findest, lasse ich mich gern eines besseren belehren.
MfG Jens



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